Hanna-Prozess startet neu nach aufgehobenem Mordurteil

upday.com 1 dzień temu
Der Angeklagte war in Traunstein zunächst wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Archivbild) Lennart Preiss/dpa

Der Prozess um den Tod der 23 Jahre alten Medizinstudentin Hanna wird ab Montag neu verhandelt. Das Landgericht Traunstein rollt den Fall komplett neu auf, nachdem der Bundesgerichtshof das vorherige Mordurteil aufgehoben hatte.

Ein 23-Jähriger war 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß, da Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen bestehen.

Der tragische Tod der Studentin

Hanna kehrte am 3. Oktober 2022 nicht von einer Partynacht in der Diskothek «Eiskeller» in ihr 885 Meter entferntes Elternhaus in Aschau zurück. Die Ermittlungen ergaben, dass sie in den Bärbach fiel und ertrank - ihre Leiche wurde viele Kilometer weiter im Fluss Prien gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen vor, die Studentin aus sexuellen Motiven verfolgt und angegriffen zu haben. Er soll ihr mindestens fünfmal auf den Kopf geschlagen, sie stranguliert und in den Bach geworfen haben, wo sie ertrank.

Verfahrensfehler führte zur Aufhebung

Der erste Prozess endete 2024 mit einem Schuldspruch wegen Mordes aus Heimtücke. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sagte damals: «Es handelte sich nicht um einen Unfall.»

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf. Richterin Aßbichler hatte sich während des Prozesses in E-Mails mit dem Staatsanwalt über rechtliche Bewertungen ausgetauscht, ohne die Verteidigung zu informieren.

«Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt», begründete der Bundesgerichtshof seine Entscheidung.

Zweifel an Hauptbelastungszeuge

Ein forensisch-psychologischer Experte kam zu dem Ergebnis, dass die Angaben des Hauptbelastungszeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Deshalb wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Mann aus dem Gefängnis entlassen.

Das Gericht hat 26 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am 19. Dezember fallen. Die Verteidigung hat drei Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Studentin bei einem Unfall ums Leben kam.

Verteidigerin Regina Rick kündigte an: «Das Ziel ist der Freispruch wegen erwiesener Unschuld.» Der Angeklagte werde sich nicht zur Sache äußern. Er hatte jedoch gegenüber dem «Münchner Merkur» gesagt: «Unschuldig im Gefängnis ist jede Minute zu lang. Ich hoffe, es klärt sich alles auf. Für meine Familie und für die Familie von der Hanna.»

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

Idź do oryginalnego materiału